Wohngebäudeversicherung Vergleich

Die Wohngebäudeversicherung ist ein Versicherungsprodukt, welches den Versicherungsnehmer vor Risiken höherer Gewalt schützt, als da wären: Leitungswasserschäden, Hagelschaden, Sturmschäden und Feuerversehrtheit. Bei der vertragsrechtlichen Aufzählung dieser Einzelposten spricht man von den "versicherten Gefahren".
Was versichert wird (sozusagen rechtlich gesagt: "Die versicherte Sache"), ist das Wohngebäude, aber nichts, was sich innerhalb befindet. Wofür gezahlt wird: Nach einem Schadensfall ist es wichtig, die versicherte Sache wieder funktions- und ordnungsgemäß herzustellen (d. h. ein Gebäude wird wiederaufgebaut bzw. saniert). So, wie oben, lautet der allgemeine Sachverhalt, wenn man die Funktionsweise eines Versicherungsvertrages beschreiben möchte. Doch die Musterbedingungen (für Wohngebäudeversicherung), die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ausgestellt hat, sind etwas konkreter. Jede Versicherung orientiert sich daran.

Was wird von einer Wohngebäudeversicherung umfasst:
Versichert sind nämlich vor Beschädigung: Terrassen, Müllboxen, Briefkasten- und Klingelanlagen (dies gilt als grundsätzliches Gebäudezubehör). Zusatzvereinbart können werden: Gehweg- und Hofbefestigungen, Hundehütten, Gartenhäuser, Gewächshäuser und Carports. Ebenfalls geht es in konkreten Einzelfällen um Einbaumöbel (in erster Linie Einbauküchen), die direkt für ein Haus oder Gebäude angefertigt werden. Ebenfalls einer besonderen Vereinbarung bedarf es dann, wenn der Versicherungsnehmer daran interessiert ist, dass Abwasserrohre (oder Gebäudebestandteile) außerhalb des eigentlichen Grundstücks ebenfalls mitversichert werden sollen. Wofür kein Versicherungsschutz besteht ("nicht versicherte Gegenstände"): Hierbei handelt es sich um Objekte (etwa eine Markise), die ein Mieter des Versicherungsnehmers erst nach dem Versicherungsabschluss an das Gebäude anfügt.

Genau genommen umfasst eine Wohngebäudeversicherung drei Versicherungen – sie kann also kombiniert abgeschlossen werden oder aber auch nur einzeln entweder Feuer-, Sturm- (inkl. Hagel) sowie die Versicherung gegen Leitungswasserschäden umfassen. Man definiert genau immer Gefahren, die das Gebäude bedrohen könnten (ein Beispiel dieser genauen Definition ist die des "Brandes" – Was ist ein Brand? Antwort: "Ein Feuer, dessen Herd nicht "bestimmungsgemäß" hervorgerufen wird". Oder: Was ist ein Blitzschlag? Antwort: "Blitzschlag geschieht, wenn ein Blitz unmittelbar auf Sachen auftrifft".)

Wie werden die Schäden definiert:
Überspannungsschäden und Kurzschlussschäden erfahren nur dann Versicherungsschutz, wenn es hier um Blitzschlag geht, der nur und allein (und natürlich feststellbar) auf die Sachen aufgetroffen ist, die versichert sind. Weiterhin umfasst der Versicherungsschutz auch eine Explosion, ebenfalls eine Implosion (Explosion = Kraftäußerung, wenn Gase sich ausdehnen; Implosion = Hohlkörper wird vernichtet, wenn er von innen einen Unterdruck erfährt) sowie auch Leitungswasserschäden (Versicherungsfall tritt ein, wenn Leitungswasser nicht "bestimmungsgemäß" austritt). Bruch- und Frostschäden sind nicht eindeutig definiert; Sturm jedoch tritt erst dann ein, wenn es sich um Wind größer als Windstärke 8 handelt. Bei Hagel ist der Schutz am umfassendsten: Hier ist jeder Schaden versichert, der in irgendeinem Zusammenhang mit Hagel steht.

Für einen Kostenüberblick einer Wohngebäudeversicherung haben wir hier einen Vergleichsrechner zur Verfügung gestellt:

 

Sachversicherungen
Physikalische Grundbegriffe
Thermographie
Wissenswertes
Empfehlungen